August 2025
Vorläufigkeitsvermerk zur Rentenbesteuerung entfällt in neuen Steuerbescheiden
Viele Jahre wurden Einkommensteuerbescheide mit Rentenbezug vorläufig erlassen, soweit es um die Besteuerung von Leibrenten und anderen Leistungen aus der Basisversorgung ging. Streitpunkt war die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Besteuerung von Renten.
Obwohl nach wie vor Verfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH) zu eben dieser Frage zur Entscheidung anstehen, hat das BMF sich zur Streichung des Vorläufigkeitsvermerks entschieden. Hintergrund der Entscheidung des BMF sind zwei Entscheidungen des BFH aus dem Jahr 2021, dass eine Rentenbesteuerung rechtmäßig ist. Außerdem hatte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2023 ein entsprechendes Verfahren nicht zur Entscheidung angenommen.
Für Steuerpflichtige und ihre Steuerberater bedeutet dies, dass bei entsprechenden Sachverhalten wieder ein Einspruch überdacht werden muss. Nach Abschluss des noch offenen Verfahrens beim BFH wird die Finanzbehörde über einen etwaigen Einspruch entscheiden.
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