Freiberufler / Gewerbetreibende
Freiberuflern und Gewerbetreibenden bieten wir neben umfassender Steuer- und Rechtsberatung die Übernahme der Lohn- und Finanzbuchhaltung sowie die Erstellung des Jahresabschlusses. Unter anderem können wir folgende Tätigkeiten für Sie übernehmen:
Steuerberatung
- Erstellung von Einkommensteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärungen
- Begleitung von Betriebsprüfungen
- Führen von Rechtsbehelfsverfahren
- Unterstützung bei der Rechtsformwahl
- Beratung bei Unternehmensumstrukturierungen und -umwandlungen
- Klärung von Fragen im Zusammenhang mit Unternehmensan- und -verkauf
- Nachfolgeplanung
Rechnungswesen
- Erstellung Finanzbuchhaltung nach Standard- und Spezialkontenrahmen mit der Steuersoftware DATEV
- Digitaler Austausch der Buchhaltungsunterlagen und Auswertungen mittels „Unternehmen Online“
- Kostenstellen-, Debitoren-, Kreditoren- und Anlagenbuchführung
- Umsatzsteuervoranmeldungen, Zusammenfassende Meldungen
- Vorsteuervergütungsverfahren
- Betriebswirtschaftliche Auswertungen
- Summen- und Saldenlisten
- Einrichtung sowie Betreuung mandanteneigener Finanzbuchhaltungen
Lohn
- Monatliche Abrechnung von Löhnen und Gehältern
- Korrespondenz mit Finanzämtern, Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Arbeitsämtern
- Meldeverfahren nach DEÜV und Elstam
- Durchführung des Umlageverfahrens U1 und U2
- Meldungen an Berufsgenossenschaft
- Meldung Schwerbehindertenabgabe
- Anträge KUG und Wintergeld
- Entgeltbescheinigungen aller Art
- Vorbereitung von Arbeitsverträgen
Rechtsberatung
- Führen von zivilrechtlichen Streitigkeiten
- Vertragserstellung und -prüfung
- Arbeitsrechtliche Beratung
- Betreuung von Unternehmensgründungen
- Unternehmensveräußerungen und Übertragung von Anteilen an Unternehmen
- Gestaltung der Unternehmensnachfolge
- Liquidation von Unternehmen
- Beratung im Insolvenzverfahren
- Führen von Finanzverwaltungs- (insb. Rechtsbehelfs-) und Finanzgerichtsverfahren
- Bußgeld- und Strafsachenverfahren
Jahresabschluss
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG
- Erstellung von Jahresabschlüssen nach Handels- und Steuerrecht für Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Körperschaften nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches inkl. schriftlichem Bericht und Anhang
- Beratende Mitwirkung bei allen Steuerfragen zu Jahresabschlüssen und zu Fragen des Bilanzsteuerrechts