Juni 2025
Unterschiedliche Sterbetafeln nach Geschlecht für die Erbschaft- und Schenkungsteuer verfassungsgemäß
Die Kläger sahen das Diskriminierungsverbot verletzt. Der BFH wies ihre Revision jedoch zurück. Die differenzierte Bewertung sei sachlich gerechtfertigt, sie ermögliche eine realitätsnahe Erfassung der tatsächlichen Nutzungen und Leistungen und der Steuerbelastung. Die geschlechtsspezifischen Unterschiede in der Lebenserwartung rechtfertigten die Anwendung unterschiedlicher Vervielfältiger. Darüber hinaus betreffe die Anwendung des Vervielfältigers die im Vergleich zur Klägerin statistisch kürzere Lebenserwartung des Vaters, sodass der Vervielfältiger geringer sei als er bei einer weiblichen Erblasserin sei. Die Klägerin erleide durch die Nutzung der Sterbetafel für Männer in Bezug auf den Erblasser keine Nachteile.
Die Entscheidung betraf die Rechtslage im Jahr 2014. Auswirkungen des neuen Selbstbestimmungsgesetzes vom 1.11.2024 wurden nicht beurteilt.
Kontakt

Ingolstadt

Ansprechpartnerin:
Olivia Grabinski
Neuburger Straße 57
85057 Ingolstadt
T: 08 41 49 12-0
ingolstadt@freihof-partner.de
Bürozeiten:
Mo – Do: 8 – 12 und 13 – 17 Uhr
Fr: 8 – 12 Uhr
und nach Vereinbarung

Vohburg

Ansprechpartnerin:
Beate Schachtner
Hohenstaufenstraße 6
85088 Vohburg
T: 084 57 92 79-0
vohburg@freihof-partner.de
Bürozeiten:
Mo – Fr: 8 – 12 Uhr
und nach Vereinbarung

Pfaffenhofen

Ansprechpartnerin:
Manuela Tangermann
Ledererstraße 2
85276 Pfaffenhofen
T: 084 41 499 95-0
pfaffenhofen@freihof-partner.de
Bürozeiten:
Mo – Do: 8 – 12 und 13 – 17 Uhr
Fr: 8 – 12 Uhr
und nach Vereinbarung