Juni 2026
Kiga-Platz – kein ausnahmsloser Anspruch auf durchgängige Betreuung
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz stellt in einem Urteil klar, dass selbst landesrechtliche Regelungen keinen starren Anspruch auf bestimmte Betreuungszeiten begründen. In dem Fall besuchte ein im Jahr 2022 geborenes Kind eine Kindertagesstätte mit Betreuungszeiten von montags bis freitags jeweils von 7 bis 12 Uhr sowie von 14 bis 16 Uhr. Die Mutter befand sich nach der Geburt eines weiteren Kindes noch bis Juli 2027 in Elternzeit. Im Mai 2025 beantragten die Eltern eine durchgängige Betreuung von 7 Stunden täglich. Die zuständige Behörde lehnte den Antrag mit der Begründung ab, ein entsprechender Betreuungsplatz stehe nicht zur Verfügung. Vor Gericht hatten die Eltern keinen Erfolg.
Zwar ist in Rheinland-Pfalz „regelmäßig“ eine siebenstündige Betreuung vorgesehen, das Gericht stellt jedoch klar, dass es sich dabei lediglich um einen Regelfall handelt. Im Einzelfall kann der Anspruch auf einen Betreuungsplatz auch durch eine in der Mittagszeit unterbrochene Betreuungszeit erfüllt werden, insbesondere wenn – wie hier – ein Erziehungsberechtigter keiner Erwerbstätigkeit nachgeht oder keine pflegerischen Pflichten erfüllen muss.
Kontakt
Ingolstadt
Ansprechpartnerin:
Olivia Grabinski
Neuburger Straße 57
85057 Ingolstadt
T: 08 41 49 12-0
ingolstadt@freihof-partner.de
Bürozeiten:
Mo – Do: 8 – 12 und 13 – 17 Uhr
Fr: 8 – 12 Uhr
und nach Vereinbarung
Vohburg
Ansprechpartnerin:
Beate Schachtner
Hohenstaufenstraße 6
85088 Vohburg
T: 084 57 92 79-0
vohburg@freihof-partner.de
Bürozeiten:
Mo – Fr: 8 – 12 Uhr
und nach Vereinbarung
Pfaffenhofen
Ansprechpartnerin:
Manuela Tangermann
Ledererstraße 2
85276 Pfaffenhofen
T: 084 41 499 95-0
pfaffenhofen@freihof-partner.de
Bürozeiten:
Mo – Do: 8 – 12 und 13 – 17 Uhr
Fr: 8 – 12 Uhr
und nach Vereinbarung