Juni 2026

Glasfaservertrag – Vertragslaufzeit beginnt bei Abschluss, nicht bei Anschluss

In der Praxis bieten viele Glasfaseranbieter Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 2 Jahren an. Die Vertragslaufzeit beginnt dabei häufig nach der Beendigung des Ausbaus, also erst mit der Freischaltung des Glasfaseranschusses. Das hat zur Folge, dass sich der Kündigungszeitunkt für die Kunden durch den späteren Beginn der Mindestvertragslaufzeit nach hinten verschiebt. Dagegen klagte die Verbraucherzentrale NRW vor dem Bundesgerichtshof (BGH) und bekam Recht.

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch dürfen bei Verträgen über regelmäßig wiederkehrende Leistungen oder Lieferungen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kunden nicht länger als 2 Jahre an einen Vertrag binden. Eine längere feste Vertragslaufzeit ist unwirksam. Mit seinem Urteil v. 8.1.2026 stellte der BGH nun klar, dass die Vertragslaufzeit im Sinne dieser Vorschrift mit dem Vertragsabschluss und nicht erst im Zeitpunkt der Leistungserbringung beginnt.

Kontakt

FREIHOF Standort Ingolstadt aussen

Ingolstadt

Ansprechpartnerin:
Olivia Grabinski

Neuburger Straße 57
85057 Ingolstadt

T: 08 41 49 12-0
ingolstadt@freihof-partner.de

Bürozeiten:
Mo – Do: 8 – 12 und 13 – 17 Uhr
Fr: 8 – 12 Uhr
und nach Vereinbarung

zum Standort Ingolstadt
FREIHOF Standort Vohburg aussen

Vohburg

FREIHOF Portrait Beate Schachtner Vohburg

Ansprechpartnerin:
Beate Schachtner

Hohenstaufenstraße 6
85088 Vohburg

T: 084 57 92 79-0
vohburg@freihof-partner.de

Bürozeiten:
Mo – Fr: 8 – 12 Uhr
und nach Vereinbarung

zum Standort Vohburg
FREIHOF Standort Pfaffenhofen aussen

Pfaffenhofen

Manuela Tangermann Ingolstadt

Ansprechpartnerin:
Manuela Tangermann

Ledererstraße 2
85276 Pfaffenhofen

T: 084 41 499 95-0
pfaffenhofen@freihof-partner.de

Bürozeiten:
Mo – Do: 8 – 12 und 13 – 17 Uhr
Fr: 8 – 12 Uhr
und nach Vereinbarung

zum Standort Pfaffenhofen