Mai 2026
Keine Mehrkosten für angemessenes Handgepäck
Nach Auffassung des Gerichts verstößt eine solche Praxis gegen europäisches Recht. Angemessenes Handgepäck ist kein optionaler Zusatz, sondern ein unverzichtbarer Bestandteil der Beförderung. Solange Gewicht und Größe in einem vernünftigen Rahmen bleiben und Sicherheitsvorgaben eingehalten werden, darf hierfür kein gesondertes Entgelt verlangt werden. Die Beschränkung auf ein einziges, sehr kleines Gepäckstück ohne Aufpreis ist daher unzulässig. Fluggesellschaften sind verpflichtet, zumindest ein angemessenes Handgepäckstück im Ticketpreis zu inkludieren.
Hinweis: Die Airline hat gegen das Urteil Einspruch eingelegt.
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