Februar 2025

Verkehrsunfall – Nachweis von Vorschäden und deren Beseitigung gegenüber der Versicherung

Bei einem Verkehrsunfall mit einem bereits vorgeschädigten Fahrzeug darf die gegnerische Haftpflichtversicherung vom Geschädigten Nachweise über den Vorschaden und dessen Reparatur verlangen. Solange diese Unterlagen nicht vorgelegt werden, ist die Versicherung nicht verpflichtet, den Schaden zu regulieren.

In einem konkreten Fall wurde nach einem Unfall ein Sachverständigengutachten erstellt. In der Zusammenfassung enthielt das Gutachten unter „Vorschäden“ den Eintrag „Heckschaden“. Der Sachverständige führte hierzu Folgendes aus: „Am Fahrzeug wurden Vorschäden festgestellt bzw. angegeben (siehe Zusammenfassung des Gutachtens). Die Instandsetzung der festgestellten Vorschäden erfolgte sach- und fachgerecht.“ Unter der Überschrift „Unreparierte Vorschäden“ findet sich der Eintrag: „Am Fahrzeug wurden keine unreparierten Vorschäden festgestellt.“

Der Geschädigte verlangte nun von der gegnerischen Haftpflichtversicherung die Regulierung des Schadens. Die Zahlung wurde verweigert, da die vorhandenen Unterlagen keine eindeutige Ermittlung des unfallbedingten Schadens ermöglichten und unklar blieb, ob es zu einer Überlagerung mehrerer Schäden gekommen war. Daraufhin ließ der Geschädigte das Fahrzeug instandsetzen. Die Versicherung zahlte nun zwar u.a. die Gutachterkosten und die beschädigte Brille, verweigerte jedoch die Erstattung der Reparaturkosten des Fahrzeugs, solange der Nachweis zur ordnungsgemäßen Beseitigung des Vorschadens fehlte.

Nachdem der Geschädigte die entsprechenden Unterlagen vorlegen konnte, aus denen zu erkennen war, dass der Heckschaden sach- und fachgerecht repariert wurde, zahlte die Versicherung.

Hinweis: Für den Fall eines Verkehrsunfalls sollten daher alle Belege aufbewahrt werden, die belegen, dass evtl. Schäden am Fahrzeug sach- und fachgerecht beseitigt wurden.

Kontakt

FREIHOF Standort Ingolstadt aussen

Ingolstadt

Ansprechpartnerin:
Olivia Grabinski

Neuburger Straße 57
85057 Ingolstadt

T: 08 41 49 12-0
ingolstadt@freihof-partner.de

Bürozeiten:
Mo – Do: 8 – 12 und 13 – 17 Uhr
Fr: 8 – 12 Uhr
und nach Vereinbarung

zum Standort Ingolstadt
FREIHOF Standort Vohburg aussen

Vohburg

FREIHOF Portrait Beate Schachtner Vohburg

Ansprechpartnerin:
Beate Schachtner

Hohenstaufenstraße 6
85088 Vohburg

T: 084 57 92 79-0
vohburg@freihof-partner.de

Bürozeiten:
Mo – Fr: 8 – 12 Uhr
und nach Vereinbarung

zum Standort Vohburg
FREIHOF Standort Pfaffenhofen aussen

Pfaffenhofen

Manuela Tangermann Ingolstadt

Ansprechpartnerin:
Manuela Tangermann

Ledererstraße 2
85276 Pfaffenhofen

T: 084 41 499 95-0
pfaffenhofen@freihof-partner.de

Bürozeiten:
Mo – Do: 8 – 12 und 13 – 17 Uhr
Fr: 8 – 12 Uhr
und nach Vereinbarung

zum Standort Pfaffenhofen