Juni 2023

Stornokosten entfallen bei absehbaren Rückreiseproblemen

Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Er kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. Ein solcher Entschädigungsanspruch entfällt jedoch, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.

Der Bundesgerichtshof hat dazu in seinem Urteil v. 28.2.2023 klargestellt, dass die Frage, ob die Beförderung an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigt ist, nicht allein danach beurteilt werden darf, ob der Reisende diesen Ort ohne Beeinträchtigungen erreichen kann. Vielmehr kann auch von Bedeutung sein, ob der Reisende davon ausgehen kann, dass die Rückreise nach Ende des Reisezeitraums ebenfalls ohne wesentliche Beeinträchtigungen möglich sein wird.

Kontakt

FREIHOF Standort Ingolstadt aussen

Ingolstadt

Carola Indris Ingolstadt

Ansprechpartnerin:
Carola Andris

Neuburger Straße 57
85057 Ingolstadt

T: 08 41 49 12-0
ingolstadt@freihof-partner.de

Bürozeiten:
Mo – Do: 8 – 12 und 13 – 17 Uhr
Fr: 8 – 12 Uhr
und nach Vereinbarung

zum Standort Ingolstadt
FREIHOF Standort Vohburg aussen

Vohburg

FREIHOF Portrait Beate Schachtner Vohburg

Ansprechpartnerin:
Beate Schachtner

Hohenstaufenstraße 6
85088 Vohburg

T: 084 57 92 79-0
vohburg@freihof-partner.de

Bürozeiten:
Mo – Fr: 8 – 12 Uhr
und nach Vereinbarung

zum Standort Vohburg
FREIHOF Standort Pfaffenhofen aussen

Pfaffenhofen

Manuela Tangermann Ingolstadt

Ansprechpartnerin:
Manuela Tangermann

Ledererstraße 2
85276 Pfaffenhofen

T: 084 41 499 95-0
pfaffenhofen@freihof-partner.de

Bürozeiten:
Mo – Do: 8 – 12 und 13 – 17 Uhr
Fr: 8 – 12 Uhr
und nach Vereinbarung

zum Standort Pfaffenhofen