Juni 2023
Steuerfreiheit bei Telefonkosten des Arbeitnehmers
Zu der Steuerfreiheit im Sinne des Einkommensteuergesetzes gehört auch, wenn eine Erstattung von Telefonkosten durch den Arbeitgeber erfolgt und der Arbeitnehmer ursprünglich den Mobilfunkvertrag abgeschlossen hat und der Arbeitgeber das Mobiltelefon zu einem vergünstigten Preis von seinem Arbeitnehmer erwirbt, um es danach dem Arbeitnehmer zur privaten Nutzung zu überlassen. Würde diese Steuerbefreiung nicht vorliegen, hätte der Arbeitnehmer die entstandenen geldwerten Vorteile aus der Nutzung zu versteuern. Der BFH weist in diesem Zusammenhang aber auch noch darauf hin, dass dagegen ein Zuschuss des Arbeitgebers für einen privaten Telefonanschluss des Arbeitnehmers nicht steuerfrei ist.
Die Gesetzesvorschrift soll den Arbeitgebern die Möglichkeit geben, ihren Arbeitnehmern die private Nutzung betrieblicher Geräte, wie Computer oder Telekommunikationsgeräte, zu erlauben, ohne dies durch den mit der steuerlichen Erfassung des sog. Sachbezugs verbundenen Verwaltungsaufwand zu erschweren.
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