Januar 2025
Mithaftung nicht angeschnallter Mitfahrer
Bei einem Unfall wurde eine Beifahrerin verletzt. Verursacht wurde er von einem anderen Fahrzeugfahrer, der stark betrunken war und die Geschwindigkeitsbegrenzung deutlich überschritten hatte. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers versuchte, einen Teil der Kosten von einer weiteren Person zurückzufordern, die hinter der Beifahrerin saß und nicht angeschnallt war. Die Versicherung argumentierte, dass sie durch ihr Verhalten (nicht angeschnallt zu sein) die Verletzungen der Beifahrerin verschlimmert hatte. Sie sagte, die Knie der Nichtangeschnallten wären bei dem Aufprall gegen die Rückenlehne der Beifahrerin gedrückt worden und hätten dadurch zusätzliche Schäden verursacht. Hier lehnte jedoch das Gericht eine Mithaftung ab, weil der Gurtpflichtverstoß gegenüber dem erheblichen Verschulden des stark alkoholisierten und die zulässige Höchstgeschwindigkeit erheblich überschreitenden Autofahrers vollständig zurücktrat.
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