September 2024

Gemeinschaftliches Testament – Testierunfähigkeit

Der Erblasser kann ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten. Zur Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments genügt es, wenn einer der Ehepartner das Testament in der dort vorgeschriebenen Form errichtet und der andere die gemeinschaftliche Erklärung eigenhändig mitunterzeichnet. Diese bloße Beitrittserklärung bzw. Mitunterzeichnung kann aber nicht als eigenes Testament angesehen werden.

Ferner gilt noch bei gemeinschaftlichen Testamenten: sofern jeder der Beteiligten seine Verfügungen selbst geschrieben und unterschrieben hat (die Testamente können dabei durchaus auch auf einem einheitlichen Bogen Papier stehen), sind beide Erklärungen formwirksam.

So kamen die Richter des Oberlandesgerichts Celle (OLG) zu der Entscheidung, dass ein gemeinschaftliches Testament unwirksam ist, wenn ein Ehegatte bei Testamentserrichtung testierunfähig war. Eine Umdeutung eines aufgrund Testierunfähigkeit (z.B. wegen Demenz) eines Ehegatten unwirksamen gemeinschaftlichen Testaments in ein Einzeltestament des testierfähigen Ehegatten kommt nicht in Betracht, wenn nur der testierunfähige Ehegatte den Wortlaut der letztwilligen Verfügungen eigenhändig geschrieben hat.

In dem vom OLG entschiedenen Fall hatte die Ehefrau das gemeinsame Testament handschriftlich geschrieben und es wurde von beiden Eheleuten eigenhändig unterschrieben. Das Gericht stellte fest, dass die Frau zum Zeitpunkt der Testamentserstellung testierunfähig und damit das Testament unwirksam war. Es lag auch kein wirksames Einzeltestament des testierfähigen Ehegatten vor, da es von ihm nur unterschrieben worden war.

Kontakt

FREIHOF Standort Ingolstadt aussen

Ingolstadt

Ansprechpartnerin:
Olivia Grabinski

Neuburger Straße 57
85057 Ingolstadt

T: 08 41 49 12-0
ingolstadt@freihof-partner.de

Bürozeiten:
Mo – Do: 8 – 12 und 13 – 17 Uhr
Fr: 8 – 12 Uhr
und nach Vereinbarung

zum Standort Ingolstadt
FREIHOF Standort Vohburg aussen

Vohburg

FREIHOF Portrait Beate Schachtner Vohburg

Ansprechpartnerin:
Beate Schachtner

Hohenstaufenstraße 6
85088 Vohburg

T: 084 57 92 79-0
vohburg@freihof-partner.de

Bürozeiten:
Mo – Fr: 8 – 12 Uhr
und nach Vereinbarung

zum Standort Vohburg
FREIHOF Standort Pfaffenhofen aussen

Pfaffenhofen

Manuela Tangermann Ingolstadt

Ansprechpartnerin:
Manuela Tangermann

Ledererstraße 2
85276 Pfaffenhofen

T: 084 41 499 95-0
pfaffenhofen@freihof-partner.de

Bürozeiten:
Mo – Do: 8 – 12 und 13 – 17 Uhr
Fr: 8 – 12 Uhr
und nach Vereinbarung

zum Standort Pfaffenhofen