Januar 2025

Elternunterhalt – gestuftes Auskunftsverfahren

Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz hat der Gesetzgeber zum 1.1.2020 u.a. unterhaltsverpflichtete Kinder entlastet. Ein Unterhaltsrückgriff durch den Sozialhilfeträger auf ein erwachsenes Kind, dessen Eltern vom Sozialamt Leistungen erhalten, ist mit dem neu eingeführten Absatz im SGB XII gegenüber dem früheren Recht beschränkt worden:

Ein möglicher Unterhaltsanspruch der Eltern gegen ihre erwachsenen Kinder geht erst dann auf den Sozialhilfeträger über, wenn das Einkommen des Kindes einen Jahresbetrag von 100.000 € übersteigt. Dabei wird gesetzlich vermutet, dass diese Einkommensgrenze nicht überschritten wird.

Liegen hinreichende Anhaltspunkte für ein Überschreiten der Jahreseinkommensgrenze vor, darf der Sozialhilfeträger weiter ermitteln, ob die Grenze tatsächlich überschritten ist. Dies ist dann der Fall, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit für entsprechende Einkommensverhältnisse der Kinder spricht.

Verlangt er dabei Auskunft von dem erwachsenen Kind, hat sich diese Auskunft zunächst auf das Einkommen zu beschränken. Erst wenn dann sicher feststeht, dass dieses die 100.000 €-Grenze überschreitet, also ein Übergang des Unterhaltsanspruchs in Betracht kommt, darf er auch Auskunft über das Vermögen des unterhaltspflichtigen Angehörigen verlangen.

Kontakt

FREIHOF Standort Ingolstadt aussen

Ingolstadt

Ansprechpartnerin:
Olivia Grabinski

Neuburger Straße 57
85057 Ingolstadt

T: 08 41 49 12-0
ingolstadt@freihof-partner.de

Bürozeiten:
Mo – Do: 8 – 12 und 13 – 17 Uhr
Fr: 8 – 12 Uhr
und nach Vereinbarung

zum Standort Ingolstadt
FREIHOF Standort Vohburg aussen

Vohburg

FREIHOF Portrait Beate Schachtner Vohburg

Ansprechpartnerin:
Beate Schachtner

Hohenstaufenstraße 6
85088 Vohburg

T: 084 57 92 79-0
vohburg@freihof-partner.de

Bürozeiten:
Mo – Fr: 8 – 12 Uhr
und nach Vereinbarung

zum Standort Vohburg
FREIHOF Standort Pfaffenhofen aussen

Pfaffenhofen

Manuela Tangermann Ingolstadt

Ansprechpartnerin:
Manuela Tangermann

Ledererstraße 2
85276 Pfaffenhofen

T: 084 41 499 95-0
pfaffenhofen@freihof-partner.de

Bürozeiten:
Mo – Do: 8 – 12 und 13 – 17 Uhr
Fr: 8 – 12 Uhr
und nach Vereinbarung

zum Standort Pfaffenhofen