November 2023
Eigene Informationspflicht des Reisenden über typische Wetterbedingungen
In dem Fall aus der Praxis hatte eine Frau für sich und ihren Partner eine exklusive Ecuador-Privatrundreise für Mitte bis Ende Dezember 2021 für rund 18.000 € gebucht. Wegen zahlreicher behaupteter Mängel, u.a. witterungsbedingter Beeinträchtigungen, eines ausgefallenen Ausflugs und Lärmbelästigungen, verlangte sie nun Minderung des Reisepreises in Höhe von gut 6.000 € vom Reiseveranstalter.
Der Veranstalter einer Reise haftet grundsätzlich nicht für „die im Zielgebiet herrschenden Wetterverhältnisse und klimatischen Gegebenheiten“, so die OLG-Richter. Er war auch nicht verpflichtet, die Urlauberin vor Abschluss des Reisevertrags über die im Reisemonat Dezember in Ecuador üblicherweise zu erwartenden Witterungsbeeinträchtigungen aufzuklären und auf Regenzeiten hinzuweisen. Eine gesteigerte Informationspflicht besteht nur hinsichtlich der Umstände, bei denen der Reisende über ein Informationsdefizit verfügt. Das war hier nicht der Fall.
Kontakt

Ingolstadt

Ansprechpartnerin:
Carola Andris
Neuburger Straße 57
85057 Ingolstadt
T: 08 41 49 12-0
ingolstadt@freihof-partner.de
Bürozeiten:
Mo – Do: 8 – 12 und 13 – 17 Uhr
Fr: 8 – 12 Uhr
und nach Vereinbarung

Vohburg

Ansprechpartnerin:
Beate Schachtner
Hohenstaufenstraße 6
85088 Vohburg
T: 084 57 92 79-0
vohburg@freihof-partner.de
Bürozeiten:
Mo – Fr: 8 – 12 Uhr
und nach Vereinbarung

Pfaffenhofen

Ansprechpartnerin:
Manuela Tangermann
Ledererstraße 2
85276 Pfaffenhofen
T: 084 41 499 95-0
pfaffenhofen@freihof-partner.de
Bürozeiten:
Mo – Do: 8 – 12 und 13 – 17 Uhr
Fr: 8 – 12 Uhr
und nach Vereinbarung